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| Kurzkennzeichen | |||||||||
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KurzzeitkennzeichenKurzzeitkennzeichen dürfen nur fürProbe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten verwendet werden. Sie werden für einen Zeitraum bis höchstens 5 Tage ausgegeben und müssen im Gegensatz zu den früheren „Roten Kennzeichen" nicht mehr an die Zulassungsstelle zurückgegeben werden.
Den Antrag für Kurzzeitkennzeichen können Sie unter Formulare als PDF downloadenDie dafür notwendige Kurzzeitkennzeichen-Versicherungskarteerhält mann bei den meisten Versicherungsgesellschaften gegen einen Einmalbeitrag. Wenn der Anschlussvertrag bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen wird, wird auf den (meistens hohen) Einmalbeitrag verzichtet. Es erfolgt eine Anrechnung hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung an den Anschlussvertrag. |
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