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Kurzkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für
Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten
verwendet werden. Sie werden für einen Zeitraum bis höchstens
5 Tage ausgegeben und müssen im Gegensatz zu den
früheren „Roten Kennzeichen" nicht mehr an die
Zulassungsstelle zurückgegeben werden.

Den Antrag für Kurzzeitkennzeichen können Sie unter Formulare als PDF downloaden

Die dafür notwendige Kurzzeitkennzeichen-Versicherungskarte
erhält mann bei den meisten Versicherungsgesellschaften gegen einen
Einmalbeitrag. Wenn der Anschlussvertrag bei der gleichen Gesellschaft
abgeschlossen wird, wird auf den (meistens hohen) Einmalbeitrag
verzichtet. Es erfolgt eine Anrechnung hinsichtlich der Dauer
und der Tarifierung an den Anschlussvertrag.
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